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Erbengemeinschaft

Geerbte Immobilie verkaufen

Mehrere Erben, unterschiedliche Vorstellungen – und niemand möchte die Entscheidung allein treffen. Oft vergehen Monate, in denen nichts passiert, obwohl sich im Grunde alle einig sind, dass etwas passieren müsste.

Meistens fehlt nicht der Wille. Es fehlt jemand, der den Prozess führt, ohne Partei zu ergreifen.

Unverbindliches Erstgespräch vereinbaren
Ausgangslage

Warum es sich oft festfährt

01

Die Vorstellungen gehen auseinander. Einer will schnell verkaufen, einer will halten, einer hängt am Elternhaus.

02

Niemand traut sich, die Bewertung zu beauftragen – aus Sorge, die anderen könnten es als Alleingang verstehen.

03

Niemand hat den Überblick über Unterlagen, Zustand und Sanierungsbedarf. Damit fehlt die gemeinsame Grundlage, auf der man überhaupt entscheiden könnte.

04

Jeder wartet, dass ein anderer anfängt. Und so vergeht ein Jahr.

Mein Ansatz

Wie ich vorgehe

Ich arbeite für Sie alle

Wie eng die Abstimmung läuft, entscheiden Sie. Manche Erbengemeinschaften wollen jeden Schritt gemeinsam besprechen, andere benennen eine Person, die den Kontakt hält. Beides funktioniert gut. Mir kommt es nur darauf an, dass die Entscheidungen einvernehmlich fallen – am Ende braucht der Verkauf ohnehin die Zustimmung von Ihnen allen.

Eine gemeinsame Faktengrundlage

Bevor über Meinungen gesprochen wird, schaffe ich Zahlen: Was ist die Immobilie wert? Was kostet eine Sanierung? Was bringt eine Vermietung? Auf dieser Basis lässt sich sachlich entscheiden – und oft zeigt sich, dass die Positionen näher beieinander liegen als gedacht.

Es darf dauern

Ein Nachlass ist selten in zwei Wochen geklärt. Da hängen Erinnerungen dran, manchmal auch alte Geschichten. Das ist ein Prozess, und der braucht seine Zeit. Die nehme ich mir.

Abgrenzung

Was ich nicht leisten kann

Ich bin kein Rechtsanwalt und keine Steuerberatung. Fragen zur Erbauseinandersetzung, zu Pflichtteilsansprüchen oder zur Spekulationssteuer gehören in fachkundige Hände.

Wenn Sie noch keinen Ansprechpartner haben, stelle ich gern den Kontakt her. Und ich sage Ihnen, wann ein solches Gespräch tatsächlich nötig ist – und wann nicht.

Häufige Fragen

Fragen, die oft kommen

Welche Unterlagen werden gebraucht?

In der Regel ein Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll, dazu ein aktueller Grundbuchauszug und die üblichen Objektunterlagen. Was fehlt, beschaffe ich – Sie müssen nicht selbst bei Ämtern anrufen.

Muss das Grundbuch nach dem Erbfall berichtigt werden?

Ja – und hier liegt eine Kostenfalle, die viele übersehen. Wird der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gestellt, ist die Berichtigung gebührenfrei. Danach wird sie kostenpflichtig: bei einem Wert von 300.000 Euro sind das rund 635 Euro, bei 800.000 Euro etwa 1.415 Euro.

Entscheidend ist: Die Frist ist eine Ausschlussfrist. Sie verlängert sich auch dann nicht, wenn Sie unverschuldet zu spät kommen – etwa weil sich das Erbscheinverfahren hingezogen hat. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe 2023 ausdrücklich bestätigt (Beschluss vom 22.12.2023, Az. 19 W 95/22).

Wenn der Erbfall bei Ihnen schon eine Weile zurückliegt, lohnt sich ein Blick auf das Datum.

Quelle: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.12.2023, Az. 19 W 95/22 (Wx)
Rechtsgrundlage: Nr. 14110 KV GNotKG
landesrecht-bw.de/perma?d=NJRE001561207

Müssen wirklich alle Erben zustimmen?

Für den Verkauf ja. Deshalb ist es sinnvoll, von Anfang an alle einzubinden – auch die, die sich bisher wenig gemeldet haben.

Was, wenn wir uns nicht einig sind?

Das ist der Normalfall, nicht die Ausnahme. Meist liegt es daran, dass unterschiedliche Vorstellungen davon bestehen, was die Immobilie wert ist oder was eine Sanierung kosten würde. Sobald belastbare Zahlen auf dem Tisch liegen, klärt sich vieles von selbst.

Wir wollen erst mal nur wissen, was die Immobilie wert ist.

Dann fangen wir damit an. Eine Einschätzung verpflichtet Sie zu nichts.

Erstgespräch

Ein erstes Gespräch, ohne Verpflichtung

Sie müssen sich vorher nicht einig sein. Oft ist das erste Gespräch genau der Schritt, der Bewegung in die Sache bringt.

Sie können allein kommen oder zu mehreren – wie es Ihnen lieber ist.

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Oder rufen Sie an
0173 2431113

Montag bis Freitag, 8 bis 19 Uhr. Samstags nach Absprache. Termine vor Ort auch abends und am Wochenende.